Wir sind eine kleine, auf Energiewirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei in Hamburg und haben uns als eine der wenigen Nicht-Großkanzleien einen Namen im Energie-, Kartell- und öffentlichen Wirtschaftsrecht gemacht.
Nach der Liberalisierung des Energiemarktes sind viele neue Energieanbieter auf dem Strom- bzw. Gasmarkt angetreten, nur wenige von ihnen konnten sich behaupten. Der Grund dafür liegt darin, dass die jahrzehntelange monopolistische Tradition der Energiewirtschaft nicht sofort mit den ersten Gesetzeswerken durchbrochen werden konnte. Bis heute sind eine langjährige Erfahrung und fundierte energiewirtschaftliche Kenntnisse erforderlich, um den gegensätzlichen Interessen der Netzbetreiber als Inhaber des natürlichen Monopols einerseits und der neuen Energieanbieter und Netznutzer andererseits Rechnung zu tragen.
Unsere Kanzlei hat von Beginn der Liberalisierung der Energiemärkte an neue Anbieter und Netznutzer vertreten und hat so erfolgreiche Strategien zur Durchsetzung der Ansprüche netzloser in- und ausländischer Anbieter sowie großer industrieller und gewerblicher Netznutzer entwickelt.
Auf Grund der langjährigen ausschließlichen Tätigkeit im Bereich des Energiewirtschaftsrechts haben wir umfassende Fachkenntnisse erworben, die es uns ermöglichen, unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche erfolgreich zu vertreten und in allen rechtlichen Fragen rund um das Energiewirtschaftsrecht zu beraten.